DSGVO und Schmerzensgeld: BGH lehnt Anspruch nach unerlaubter Werbe-E-Mail ab

Der BGH hat am 28.01.2025 entschieden, dass der bloße Erhalt einer ungewollten Werbe-E-Mail ohne konkrete Beeinträchtigung keinen Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO begründet.
Rechtliche Anforderungen an die Produkt-Empfehlen-Funktion

Mail als Direktwerbung anzusehen ist, beurteilt sich alleine danach, ob ein bestimmter Adressat über seinen elektronischen Briefkasten (Mailbox) angesprochen wird oder nicht. Mail ist eine Direktwerbung und stellt als solche eine unzumutbare Belästigung des Empfängers dar.