Rechtliche Anforderungen an die Produkt-Empfehlen-Funktion

Mail als Direktwerbung anzusehen ist, beurteilt sich alleine danach, ob ein bestimmter Adressat über seinen elektronischen Briefkasten (Mailbox) angesprochen wird oder nicht. Mail ist eine Direktwerbung und stellt als solche eine unzumutbare Belästigung des Empfängers dar.

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