Größe eines Plüschtiers als Diagonale darstellbar

Eine Werbung darf keine unwahren Angaben enthalten. Andernfalls ist sie irreführend. Ist die Werbung für ein Plüschtier als irreführend einzustufen, wenn die Größe des Plüschtiers angegeben wird, die angegebene Länge sich aber auf die auf dem Produktfoto eingezeichnete Diagonale bezieht und nicht auf eine Messung von Scheitel bis zur Sohle? Das Oberlandesgericht Köln verneint dies.