Benutzung der Wortmarke “DAX” für indexbezogene Finanzprodukte

Die Deutsche Börse AG ist Inhaberin der Wortmarke “DAX”. Als solche stört sie sich an der Verwendung ihrer Marke im Rahmen indexbezogener Finanzprodukte (Optionsscheine) zum Zwecke der Offenbarung des Bezugsobjekts, nämlich dem Leitindex DAX. Die diesbezüglich gegen die Commerzbank angestrengte Unterlassungsklage hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Übereinstimmung mit der Vorinstanz abgewiesen (Urteil vom 30.04.2009 – […]