Spiel nicht mit dem Schmuddelkind!

Darf ein Verlag, welcher sich selbst als publizistisches Sprachrohr zahlreicher Sparkassen bezeichnet, eine deutsche Großbank im Rahmen eines redaktionellen Artikels als “Schmuddelkind der Bankenbranche” bezeichnen oder stellt dies eine grobe Herabsetzung des anderen Finanzinstituts dar? Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hat nun entschieden, ob es sich dabei um unlautere Schmähkritik handelte.
Benutzung der Wortmarke “DAX” für indexbezogene Finanzprodukte

Die Deutsche Börse AG ist Inhaberin der Wortmarke “DAX”. Als solche stört sie sich an der Verwendung ihrer Marke im Rahmen indexbezogener Finanzprodukte (Optionsscheine) zum Zwecke der Offenbarung des Bezugsobjekts, nämlich dem Leitindex DAX. Die diesbezüglich gegen die Commerzbank angestrengte Unterlassungsklage hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Übereinstimmung mit der Vorinstanz abgewiesen (Urteil vom 30.04.2009 – […]