Keine Rückzahlung von DPMA-Prüfungsgebühren

Hat der Anmelder eines Patents einen Prüfungsantrag gestellt und die Prüfungsgebühr gezahlt, hat er keinen Anspruch auf Rückzahlung dieser Gebühr, wenn er die Patentanmeldung später zurücknimmt oder diese als zurückgenommen gilt. Dies gilt auch dann, wenn das Patentamt mit der Prüfung der Anmeldung noch gar nicht begonnen hat.

FICKEN ist gesellschaftsfähig – Marke für Getränke nicht sittenwidrig

Das Bundespatentgericht (BPatG) hat mit Beschluss vom 03.08.2011 – 26 W (pat) 116/10 – entschieden, dass die von der Beschwerdeführerin für Bekleidung und Getränke (Nizza-Klassen 25, 32 und 33) angemeldete Marke “FICKEN” entgegen der Auffassung des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) nicht sittenwidrig und daher in das Markenregister einzutragen ist.