Der BGH entscheidet über gesundheitsbezogene Werbung für Botanicals und untersagt die Verwendung von Health Claims ohne EU-Zulassung – Urteil vom 5. Juni 2025 (I ZR 109/22, „Botanicals II“)

Weitere Entscheidung zu Botanicals – Health Claims bleiben eine rechtliche Risikofalle im Lebensmittel- und Nahrungsergänzungsmittelmarkt
Neues vom EuGH zu Botanicals und ihrer Bewerbung

Die Bewerbung von Lebensmitteln mit gesundheitsbezogenen Aussagen ist grundsätzlich verboten, sofern nicht ein zugelassener „Gesundheits-Claim“ für einen oder mehrere in dem Lebensmittel enthaltenen Stoffe existiert.