Partyfotos von Mietern in Broschüre erlaubt?

Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu befinden, ob eine Wohnungsbaugenossenschaft ein Bild von drei Mieterinnen auf einem Fest ihres Mehrfamilienhauses ohne deren Einwilligung in einer Mieterbroschüre veröffentlichen darf oder ob dies eine Verletzung des  allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Abgebildeten darstellt.