Arzneimittel oder Kosmetikum? Zum Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 13.08.2024 (Az. 7 K 2494/22)

Das Verwaltungsgericht Köln hat sich im letzten Jahr mit Urteil vom 13.08.2024 (Az. 7 K 2492/22) mit der Unterscheidung von (Präsentations-) Arzneimitteln und Kosmetika beschäftigt und wichtige Abgrenzungsfragen geklärt.