Gegenleistung für einen Facebook-Like ist Wettbewerbsverstoß

Durch eine hohe Anzahl von Facebook-Likes können Händler bei Verbrauchern mächtig Eindruck schinden. Dass eine Werbung mit Gewährung einer Gegenleistung für einen Facebook-Like jedoch keine gute Idee ist, zeigt eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Bonn.