Markenverletzung trotz Bezug zur angebotenen Dienstleistung

Die Benutzung einer fremden Bildmarke im Rahmen einer Werbung für Dienstleistungen (hier: Kfz-Inspektionsarbeiten) kann die Werbefunktion der Marke verletzen (§ 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) und gegen die guten Sitten verstoßen, sodass die Schrankenregelung des § 23 MarkenG (beschreibende Benutzung fremder Marken) nicht greift – BGH, Urteil vom 14.04.2011 (I ZR 33/10) – Große […]

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