Zur Berufsbezeichnung “Heilpraktiker für Psychotherapie”

Ist die Berufsbezeichnung “Heilpraktiker für Psychotherapie” irreführend, wenn tatsächlich die Erlaubnis erteilt wurde die Bezeichnung “Heilpraktiker (Psychotherapie)” zu führen? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Oberlandesgericht Düsseldorf.

Berufsbezeichnung “Psychologe” durch Fortbildung?

Darf ein Anbieter berufsbegleitender Fortbildungen seine Lehrgänge mit dem Erlangen der Berufsbezeichnung “Betriebspsychologe (FH)”, Organisationspsychologe (FH)” oder Kommunikationspsychologe (FH)” bewerben? Ein Verein zur Interessenvertretung von Psychologen hielt dies für wettbewerbswidrig, soweit die Fortbildungen nicht auf einem Hochschulstudium der Psychologie aufbauen.

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