Amazon Händler haften für fremde Fotos

Amazon Händler können Artikel nur dann neu anlegen, wenn sie nicht bereits bei der Plattform gelistet sind. Ist ein Artikel bereits gelistet, wird das Produktangebot über den Bestand erstellt. Die ungeprüfte Übernahme des bestehenden Angebots kann aber zu einer Haftung  für etwaige Urheberrechtsverletzungen führen. Amazon Händler haften für fremde Fotos, wie das Landgericht Köln bestätigte.

Rechteübertragung in Amazon-AGB unwirksam

Die AGB von Amazon sehen vor, dass die Marketplace-Händler an jedem hochgeladenen Produktbild  ein umfassendes Nutzungsrecht einräumen. Für Amazon ist dieser Vorgang gewissermaßen Grundlage des Geschäftsmodells, weil nur so eine zentrale Datenhaltung möglich ist. Dies wirft allerdings die Frage auf, ob eine solche Rechteeinräumung überhaupt möglich und wirksam ist. Diese Frage hat das LG Köln […]

Amazon: Marken- und kennzeichenrechtliche Fallstricke

Das System Amazon ist an sich eine gute Sache. Die zentrale Datenhaltung durch Vereinheitlichung der Produktbeschreibungen sorgt für eine maximale Vergleichbarkeit der Angebote, erleichtert den Marketplace-Händlern die Arbeit und Amazon die Administration. Dieses System hat jedoch seine Tücken, wenn man seine eigenen Waren unbedacht unter einer bereits vorhandenen Produktbeschreibung verkauft, die ein anderer Anbieter angelegt […]