Spiel nicht mit dem Schmuddelkind!

Darf ein Verlag, welcher sich selbst als publizistisches Sprachrohr zahlreicher Sparkassen bezeichnet, eine deutsche Großbank im Rahmen eines redaktionellen  Artikels als “Schmuddelkind der Bankenbranche” bezeichnen oder stellt dies eine grobe Herabsetzung  des anderen Finanzinstituts dar? Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hat nun entschieden, ob es sich dabei um unlautere Schmähkritik handelte.

Verdachtsberichterstattung zulässig?

Ist die Verdachtsberichterstattung eines Verlages über ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen einen Zahnarzt zulässig, wenn der Beschuldigte zwar nicht namentlich genannt wird, aber aufgrund mitgeteilter Einzelheiten unschwer identifizierbar ist? Mit der Rechtsfrage der Grenzen einer identifizierenden Berichterstattung hatte sich das Oberlandesgericht Karlsruhe zu beschäftigen.