Filesharing: Haften Eltern für ihre volljährigen Kinder?

Nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts München haften die Eltern als Anschlussinhaber auch dann für das illegale Filesharing ihrer volljährigen Kinder, wenn sie zwar vortragen, eines der Kinder sei für die Verletzungshandlung verantwortlich, dieses aber nicht namentlich benennen.