Kein Schadensersatz bei abgebrochener eBay-Auktion

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat mit Urteil vom 08.06.2011 (VIII ZR 305/10) entschieden, dass ein Anbieter auf eBay dem aktuell Höchstbietenden keinen Schadensersatz schuldet, wenn er die Auktion aus einem wichtigen Grund vor der offiziellen Beendigung abbricht. In diesem Fall bestehe zwischen den Beteiligten kein Kaufvertrag, dessen Nichterfüllung Grundlage eines Schadensersatzanspruches sein könne.