Werbung mit “SMS-Flatrate” wettbewerbswidrig?

Die Werbung mit einer „Flatrate“ ist regelmäßig Gegenstand von Beschwerden an die Wettbewerbszentrale. Vorliegend hatte sich das Landgericht Kiel mit der Frage zu beschäftigen, ob mit einer “SMS-Flat” geworben werden darf, wenn die die Anzahl der kostenfreien SMS mengenmäßig begrenzt ist.
Werbung mit “sofort lieferbar” im Onlinehandel?

Das Landgericht Aschaffenburg hatte auf Betreiben der Wettbewerbszentrale zu entscheiden, ob ein Online-Händler seine Waren mit dem Zusatz “sofort lieferbar” bewerben darf, wenn die so beworbenen Produkte nicht zum Versand am nächsten Werktag bereitgehalten werden.