Software AdBlock wettbewerbswidrig

Die Verhinderung des Aufrufs von Werbeinhalten auf einer Webseite durch die die Werbeblocker-Software AdBlock ist wettbewerbswidrig. So entscheid das Landgericht Frankfurt a.M. in einem einsweiligen Verfügungsverfahren der Betreiberin der Online-Zeitung „Die Welt“.