Das (Rück-)Abwerben von Mitarbeitern ist nur unter engen Voraussetzungen ein Wettbewerbsverstoß

Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass das Abwerben von Mitarbeitern grundsätzlich erlaubt ist. Auch das Zurückholen von Mitarbeitern, die bereits gewechselt haben, ist nicht automatisch unzulässig.