Zur Werbung mit dem Symbol ® (“R im Kreis”)

Liegt eine wettbewerbswidrige Irreführung vor, wenn ein Wortzeichen mit einem R in einem Kreis versehen und damit geworben wird, obwohl tatsächlich keine Wort-, sondern eine Wort-/Bildmarke eingetragen ist? Damit beschäftigte sich das Oberlandesgericht Frankfurt a.M.

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