Begrenzung der Abmahnkosten bei Filesharing auf € 100,00

Nach zutreffender Ansicht des Amtsgerichts Frankfurt a.M. (Urteil vom 01.02.2010 – 30 C 2353/09) sind zwar die Anwaltskosten für eine berechtigte Abmahnung wegen Filesharings vom Abgemahnten zu erstatten. Diese sind jedoch in vielen Fällen auf € 100,00 begrenzt. Grund hierfür ist eine Änderung des Urheberrechts, die durch die massenhaften Abmahnungen gegen Tauschbörsennutzer erforderlich wurde.