Letter "M" for sports cars as a brand registrable

Das Bundespatentgericht hat jüngst entschieden, dass der Buchstabe „M“ für Waren der Klasse 12, nämlich Sportwagen, unterscheidungskräftig und auch nicht freihaltebedürftig ist. Der entsprechende Zurückweisungsbeschluss des Deutschen Patent- und Markenamts wurde daher aufgehoben.

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