Der BGH entscheidet über gesundheitsbezogene Werbung für Botanicals und untersagt die Verwendung von Health Claims ohne EU-Zulassung – Urteil vom 5. Juni 2025 (I ZR 109/22, „Botanicals II“)

Weitere Entscheidung zu Botanicals – Health Claims bleiben eine rechtliche Risikofalle im Lebensmittel- und Nahrungsergänzungsmittelmarkt
OLG Frankfurt erklärt einstweilige Verfügung wegen Rechtsmissbrauch bei der Antragstellung für unzulässig

Rechtsmissbrauch bei Unterlassungsansprüchen. OLG Frankfurt stärkt prozessuale Waffengleichheit und zieht Grenzen im Wettbewerbsrecht (Urteil vom 17. April 2025, Az. 6 U 310/24).
Neues vom EuGH zu Botanicals und ihrer Bewerbung

Die Bewerbung von Lebensmitteln mit gesundheitsbezogenen Aussagen ist grundsätzlich verboten, sofern nicht ein zugelassener „Gesundheits-Claim“ für einen oder mehrere in dem Lebensmittel enthaltenen Stoffe existiert.
Medical cannabis - competition law infringements for health platform offers

A business model for brokering medical treatments with medicinal cannabis has been deemed anti-competitive by the Higher Regional Court of Frankfurt am Main.
Das (Rück-)Abwerben von Mitarbeitern ist nur unter engen Voraussetzungen ein Wettbewerbsverstoß

Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass das Abwerben von Mitarbeitern grundsätzlich erlaubt ist. Auch das Zurückholen von Mitarbeitern, die bereits gewechselt haben, ist nicht automatisch unzulässig.
Hanseatic Higher Regional Court on the "gold standard" in pharmaceutical advertising

The marketing of medicinal products is subject to strict legal requirements. In view of the special function of medicines to cure, alleviate or prevent diseases, misconceptions among patients, but also among doctors and other healthcare professionals, must be avoided.
Steht das Ende der „grünen Werbung“ bevor?

Nachhaltigkeit und Umweltschutz beeinflussen das Konsumverhalten spürbar. Unternehmen reagieren darauf, indem sie mit “Klimaneutralität” oder “Umweltneutralität” werben und dies mit selbstkreierten Siegeln untermauern, um ein nachhaltiges Image zu vermitteln. Wird das auch künftig noch möglich sein?
Lieferportal haftet für Drittanbieter

Ein in Berlin ansässiges Lieferportal haftet für fehlerhafte Angaben und Kennzeichnungen der Partnerrestaurants im Rahmen seiner Internetplattform.