Plakative Rabattwerbung mit versteckten Ausnahmen verboten?

Blickfangwerbung mit Rabattaktionen ist ein beliebtes Mittel, um den Verbraucher auf bestimmte Produkte aufmerksam zu machen. Nicht selten kommt die Ernüchterung mit dem Sternchenhinweis. Aber nicht immer genügt ein solcher Hinweis, um eine Irreführung durch die Rabattwerbung auszuschließen. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg klargestellt.
Rabatt “auf alle Artikel” muss auch wirklich für alles gelten!

Eine Werbung mit „15 % Rabatt auf alle Artikel“ ist unzulässig, wenn tatsächlich einige Artikel von der Aktion ausgenommen sind und der Hinweis darauf nicht im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit der Werbeaussage erfolgt. So urteilte das Oberlandesgericht Hamm.
Asterisk unfair?

In advertising with price discounts, special offers and vouchers, asterisk references can refer to the conditions that usually restrict the offer. The Freiburg Regional Court had to decide on the anti-competitive nature of an advertisement in which an asterisk reference was made, but the consumer first had to search for the corresponding footnote.
Beschränktes Warenangebot erfordert klaren Hinweis zur Vermeidung einer Irreführung

Ein namhafter deutscher Discounter (Lidl) hat in einer Werbeanzeige für zwei verschiedene Produkte (Irische Butter / Computer-Bildschirm) geworben. In beiden Fällen wurde am Seitenende folgender Hinweis gegeben: “Dieser Artikel kann auf Grund begrenzter Vorratsmenge bereits am ersten Angebotstag ausverkauft sein”. In einem Fall wurde diese Einschränkung über einen Sternchenhinweis (*) neben dem Preis in Bezug […]