OLG Düsseldorf bestätigt Störerhaftung: Logistikdienstleister haftet für markenverletzende Trikots
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 07.08.2025 (Az. 20 U 9/25) die Störerhaftung eines Logistikdienstleisters wegen Markenrechtsverletzungen bejaht. Die Entscheidung betrifft insbesondere E-Commerce-Versandmodelle und zeigt, welche Prüfpflichten Dienstleister treffen. Für Unternehmen bietet das Urteil eine wichtige Orientierung.
Herstellerangaben: Prüfpflicht des Händlers!

Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) sieht vor, dass Händler dazu beizutragen haben, dass nur sichere Verbraucherprodukte auf dem Markt bereitgestellt werden. Der Bundesgerichtshof hatte sich zu der Frage zu äußern, ob darunter auch die Prüfung der Händler fällt, ob das Produkt mit Herstellerangaben versehen ist.