Amazon-Provisionen an Schulförderverein untersagt

Schulfördervereine werden zur Verfolgung guter Absichten gegründet, nämlich der Verfolgung schulischer Interessen und Förderung der Belange von Schülern und Eltern. Ob sich dies mit einer Stellung des Fördervereins als bezahlter Affiliate für Amazon verträgt, hatte das Landgericht Berlin zu entscheiden.
Apotheken-Abholmodell bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts München ist die Bestellung von rezeptpflichtigen Arzneimitteln, die in einer deutschen Apotheke bestellt und über eine niederländische Apotheke geliefert wurden, unzulässig und daher zu unterlassen.
Buchpreisbindung gilt auch für Online Händler Amazon

Amazon bot dem deutschen Markt Bücher unter dem von den Verlagen nach dem Buchpreisbindungsgesetz festgelegten Preisen an und provozierte damit die Abmahnung und Unterlassungsforderung eines Wettbewerbers. Das Landgericht Hamburg hatte die Rechtmäßigkeit dieser Abmahnungen nun im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens zu entscheiden.
Rabatte auf preisgebundene Arzneimittel unzulässig

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe verstößt die Abgabe von Bonustalern beim Erwerb von preisgebundenen Arzneimitteln gegen § 78 Arzneimittelgesetz (AMG) und §§ 1, 3 Abs. 1 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) und ist wettbewerbswidrig (OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.02.2009 – 4 U 160/07).
Bonus system for prescription drugs inadmissible

The subject of the dispute was the discount system of a pharmacy, which provides for the granting of a bonus on the purchase of prescription drugs. On presentation of the completed bonus card, the pharmacy granted a discount of EUR 10.00 on the purchase of non-prescription medicines or reimbursed the practice fee paid by the customer.