Influencer-Marketing unter verschärfter Haftung: OLG Köln konkretisiert Unternehmensverantwortung im Wettbewerbsrecht

Influencer wirbt für Hustensaft

Mit Urteil vom 11. September 2025 (Az. 6 U 118/24) hat das Oberlandesgericht Köln die rechtlichen Anforderungen an Influencer-Marketing weiter präzisiert und die wettbewerbsrechtlichen Haftungsrisiken für Unternehmen deutlich geschärft. Die Entscheidung betrifft zwar unmittelbar eine Werbekampagne im Arzneimittelbereich, entfaltet ihre Wirkung jedoch weit darüber hinaus und ist für sämtliche Unternehmen relevant, die Social-Media-Marketing einsetzen.

Impressumpflicht bei provisorischer Webseite?

Muss der Betreiber einer versehentlich ins Internet gestellten gewerblichen Webseite ein Impressum vorhalten wie es das Telemediengesetz (TMG) grundsätzlich vorsieht oder handelt es sich in einem solchen Fall lediglich um einen Bagatellverstoß ohne wettbewerbsrechtliche Konsequenzen? Dies hatte das Landgericht Essen jüngst im Rahmen einer Unterlassungsklage zu entscheiden.

Angabe der Energieeffizienzklasse bei Computer Monitoren?

Das Oberlandesgericht Köln hatte zu entscheiden, ob bei dem Vertrieb von LED-Monitoren mit HDMI-Anschluss wie bei der Bewerbung von Fernsehgeräten die Energieeffizienzklasse angegeben werden muss und damit das Weglassen dieser Angabe einen Wettbewerbsverstoß darstellt.

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