OLG Frankfurt a.M.: „Bewertungen löschen lassen“ – unzulässige Rechtsdienstleistung ohne Zulassung

Negative Bewertungen löschen ist eine Rechtsdienstleistung

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 7. November 2024 (Az. 6 U 90/24) entschieden, dass das Angebot eines nicht zugelassenen Unternehmens, im Internet negative Bewertungen löschen zu lassen, eine unzulässige Rechtsdienstleistung darstellt. Auch wenn das Unternehmen lediglich standardisierte Schreiben an Bewertungsportale verschickt, erweckt es nach Auffassung des Gerichts objektiv den Eindruck einer […]

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