Instagram: Preliminary injunction against influencer for hidden advertising

Immer mehr Unternehmen werben auf Social-Media-Plattformen wie Instagram mit sog. Influencern. Doch müssen Kennzeichnungspflichten beachtet werden. Denn nicht selten ist bei Rechtsverstößen mit Abmahnungen und Schadensersatzklagen zu rechnen. Dies bestätigt ein Urteil des Landgerichts Hagen.
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Das OLG Köln hatte zu entscheiden, ob eine Handtasche eine wettbewerbswidrige Nachahmung des Modells “Le Pliage” des Herstellers Longchamp darstellt. Eine entsprechende Klage in Frankreich war zuvor vom Kassationshof (Cour de Cassation) in Paris zurückgewiesen worden.