Haftung bei Missbrauch von Facebook-Account?

Haftet der Inhaber eines Facebook-Accounts, wenn ein Dritter sein Mitgliedskonto missbraucht und andere Facebook Nutzer in persönlichkeitsrechtsverletzender Weise beleidigt? Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hatte diese Frage zu entscheiden.
Liability of the owner of an eBay account for misuse by third parties

Der Bundesgerichtshof hat in einer am 11.03.2009 verkündeten Entscheidung (I ZR 114/06 – Halzband) ausgeführt, dass der Inhaber eines eBay-Accounts u.U. für Rechtsverletzungen (Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht etc.) Dritter haftet, wenn er diesen den Zugang zu dem Benutzerkonto verschafft oder die hierfür erforderlichen Zugangsdaten nicht ausreichend gesichert hat.