Werbung mit Standort irreführend?

Darf eine Firma Werbung mit einem Standort an einem anderen Ort als dem Hauptsitz Werbung machen, wenn an dieser Geschäftsstelle kein Standort unterhalten wird, an dem Mitarbeiter zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten erreichbar sind? Diese wettbewerbsrechtliche Frage hatte jüngst das Oberlandesgericht Celle zu entscheiden.

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