Beiträge sind als Influencer-Werbung zu kennzeichnen!

Mit Influencer-Werbung lässt sich auf sozialen Plattformen wie Instagram viel Geld verdienen. Zentrale Streitfrage ist nach wie vor, ob und wann “Werbung” auf Instagram als solche gekennzeichnet werden muss. Das Landgericht Köln gibt nun eine Antwort auf die Frage, ob für “Werbung” immer eine Gegenleistung nötig ist.

#ad on Instagram isn't enough

#ad genügt jedenfalls dann nicht zur Kennzeichnung von Werbung auf Instagram oder vergleichbaren Medien, wenn es sich am Ende eines Beitrags an zweiter Stelle von insgesamt sechs Hashtags befindet.

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