Umfang der Unterlassungsverpflichtung bei E-Mail-Werbung

Wer unverlangt E-Mail-Werbung versendet ist wegen der damit verbundenen Belästigung des Empfängers gegenüber diesem und auch gegenüber Mitbewerbern zur Unterlassung verpflichtet. Das OLG Celle hatte nun darüber zu befinden, wie weit diese Unterlassungsverpflichtung reicht. Überdies hat das Gericht die Gelegenheit zu einer Klarstellung hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Double-Opt-in-Verfahrens genutzt. Diese wurde 2012 vom OLG München […]

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