Dringlichkeit im Eilverfahren: OLG Schleswig setzt klares Zeichen – Zögern führt zum Rechtsverlust, auch im Fall Meta

Das OLG Schleswig hat im Fall „Meta“ klargestellt: Wer zu lange mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung wartet, verliert den Eilrechtsschutz – selbst bei klarer Rechtsverletzung. Unternehmen sollten Ankündigungen strategisch nutzen und interne Prozesse für schnelles Handeln optimieren.
Game Over für Pokémon Go Entwickler?

Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie des kalifornischen Softwareunternehmens Niantic Labs enthalten nach Mitteilung des vzbv nach deutschem Recht unzulässige Klauseln. Der vzbv hat daher die Entwickler von Pokémon Go zur Unterlassung aufgefordert.
Private Videoaufnahme illegal?

Ist eine eine private Videoaufnahme, wenn sie sich auch nur teilweise auf den öffentlichen Raum erstreckt, “rein privat” und ihre Zulässigkeit damit überhaupt nicht nach den geltenden Datenschutzvorschriften zu beurteilen? Wirkt sich dies auch aus auf Fahrerassistenzsysteme? Der EuGH hat sich hierzu geäußert.
Forfeiture of the right to information under data protection law?

Everyone has the right to know what data a company has stored about them and from what sources and has passed it on to third parties. But what happens to this right to information under data protection law if the person concerned makes their email address publicly available on the internet? The Leipzig District Court had to decide on this.
Vorsicht bei Drohung mit Schufa-Eintrag

Kunden werden immer wieder auf eine bevorstehende Datenübermittlung an die Schufa hingewiesen, um sie zur Zahlung zu bewegen. Aber unter welchen Voraussetzungen darf dem Kunden mit einer Schufa-Meldung gedroht werden? In dem vom OLG Celle zu entscheidenden Fall hatte das Inkassounternehmen trotz bestehender Rechnungseinwände des Kunden mit einer Schufa-Meldung gedroht. Das ging zu weit, entschied […]
Google Analytics bei mehr als der Hälfte der Firmen unzulässig

Mitarbeiter des Landesdatenschutzbeauftragten in Baden-Württemberg (Jörg Klingbeil) haben nach seiner Pressemitteilung vom 14.02.2014 die Webseiten von 12.205 Firmen auf den datenschutzrechtskonformen Einsatz des Reichweitenanalysetools Google Analytics untersucht. Das Ergebnis: 2.533 der untersuchten Webseitenbetreiber setzen Google Analytics ein, wobei 65% davon die datenschutzrechtlichen Vorgaben nicht erfüllen.