Third-party protection for parallel imports of medicinal products - BVerwG order for reference to the ECJ of 20.03.2025

Ein Parallelimport von Arzneimitteln liegt vor, wenn ein in einem EU-Land zugelassenes Arzneimittel in ein anderes EU-Land eingeführt und dort verkauft wird, ohne dass der Originalhersteller selbst daran beteiligt ist.
Vorsicht bei freiwilligen Angaben auf Arzneimittelverpackungen, in Packungsbeilagen und der Fachinformation

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil vom 10. Oktober 2024 (Az. 3 C 29.22) eine Entscheidung zur Zulässigkeit bestimmter freiwilliger Angaben auf Arzneimittelverpackungen, in Packungsbeilagen und Fachinformationen getroffen.