Nachbarwiderspruch gegen den Neubau geplanter Mehrfamilienhäuser scheitert vor dem VG Schleswig – es war keine Verletzung subjektiver Rechte erkennbar.

Ein Nachbarwiderspruch gegen eine Baugenehmigung hat nur Aussicht auf Erfolg, wenn eigene Rechte der Nachbarn mit überwiegender Wahrscheinlichkeit verletzt sind.
VG Gelsenkirchen: Bei direkter Anbindung an Bundesstraßen hat die Straßensicherheit Vorrang vor zusätzlicher Wohnnutzung im Außenbereich.

Eine Baugenehmigung für die Umnutzung eines Gebäudes im Außenbereich wurde zu Recht versagt, weil bei direkter Anbindung an Bundesstraßen der Verkehrsfluss auf einer angrenzenden Bundesfernstraße beeinträchtigt werden könnte.