Rabatt “auf alle Artikel” muss auch wirklich für alles gelten!

Eine Werbung mit „15 % Rabatt auf alle Artikel“ ist unzulässig,  wenn tatsächlich einige Artikel von der Aktion ausgenommen sind und der Hinweis darauf nicht im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit der Werbeaussage erfolgt. So urteilte das Oberlandesgericht Hamm.

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