Die drei Streifen gehören nur Adidas

Wie weit reicht der Markenschutz der durch den bekannten Sportartikelhersteller Adidas geprägten Drei-Streifen-Kennzeichnung? Sehr weit meint das Landgericht Düsseldorf.
Without the option to order, there is no textile labeling.

Nach der Textilkennzeichnungsverordnung der europäischen Union muss der Verbraucher über die Textilfaserzusammensetzung von Bekleidungsstücken und anderen Textilien informiert werden. Fraglich kann dabei zuweilen sein, wann und wo diese Information gegeben werden muss. Das OLG Düsseldorf ist ausweislich einer jüngst ergangenen Entscheidung der Auffassung, dies müsse jedenfalls noch nicht in einem Werbeprospekt ohne Bestellmöglichkeit geschehen.