GCP-Verstöße: Arzneimittelrechtliche Studien bereits bei abstrakter Gefährdung untersagt

Auch rein formale GCP-Verstöße ohne konkrete Gesundheitsschäden oder verfälschte Studienergebnisse rechtfertigen einschneidende behördliche Maßnahmen.
Arzneimitteleigenschaft von Femannose – die Hersteller von Grenzprodukten müssen vorsichtig sein

Femannose ist ein Funktionsarzneimittel – die pharmakologische Wirkung macht den Unterschied.
Der BGH zieht die rote Linie zwischen Beauty Claim und Health Claim – „Schöne Haut ≠ Freifahrtschein“

Werbung mit Beauty Claims darf aus Verbrauchersicht auch im Gesamtkontext keine unerlaubten gesundheitsbezogenen Angaben enthalten.
Arzneimittel oder Lebensmittel? – EuGH präzisiert die Vorrangregel bei Grenzprodukten

Die Einordnung von Grenzprodukten im Schnittfeld zwischen Arzneimittel-, Lebensmittel- und Medizinprodukterecht gehört zu den anspruchsvollsten Fragen des europäischen Gesundheitsrechts.
Third-party protection for parallel imports of medicinal products - BVerwG order for reference to the ECJ of 20.03.2025

Ein Parallelimport von Arzneimitteln liegt vor, wenn ein in einem EU-Land zugelassenes Arzneimittel in ein anderes EU-Land eingeführt und dort verkauft wird, ohne dass der Originalhersteller selbst daran beteiligt ist.
Pharmakologische Wirkung – Arzneimittel oder Medizinprodukt?

Was ist eine „pharmakologische Wirkung“ – zum Urteil des EuGH „Femannose N“ vom 13.3.2025, Rechtssache C‑589/23.
Neues zur Arzneimittelwerbung: Die wichtigsten Erkenntnisse zum Urteil des EuGH (C-517/23) – in Sachen DocMorris RX-Boni

Der EuGH hat am 27.02.2025 in der Rechtssache C-517/23 entschieden, dass bestimmte Werbeaktionen für verschreibungspflichtige Arzneimittel unter den Begriff der „Werbung für Arzneimittel“ im Sinne der Richtlinie 2001/83/EG fallen können.
Arzneimittel oder Kosmetikum? Zum Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 13.08.2024 (Az. 7 K 2494/22)

Das Verwaltungsgericht Köln hat sich im letzten Jahr mit Urteil vom 13.08.2024 (Az. 7 K 2492/22) mit der Unterscheidung von (Präsentations-) Arzneimitteln und Kosmetika beschäftigt und wichtige Abgrenzungsfragen geklärt.
Vorsicht bei freiwilligen Angaben auf Arzneimittelverpackungen, in Packungsbeilagen und der Fachinformation

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil vom 10. Oktober 2024 (Az. 3 C 29.22) eine Entscheidung zur Zulässigkeit bestimmter freiwilliger Angaben auf Arzneimittelverpackungen, in Packungsbeilagen und Fachinformationen getroffen.
Hanseatic Higher Regional Court on the "gold standard" in pharmaceutical advertising

The marketing of medicinal products is subject to strict legal requirements. In view of the special function of medicines to cure, alleviate or prevent diseases, misconceptions among patients, but also among doctors and other healthcare professionals, must be avoided.