Wiederherstellungsanordnung: verschärfte Anforderungen an Bestimmtheit und Ermessensausübung
Eine naturschutzrechtliche Wiederherstellungsanordnung muss ermessensfehlerfrei und hinreichend bestimmt sein, um vollstreckt werden zu können.
Eine naturschutzrechtliche Wiederherstellungsanordnung muss ermessensfehlerfrei und hinreichend bestimmt sein, um vollstreckt werden zu können.
Auch rein formale GCP-Verstöße ohne konkrete Gesundheitsschäden oder verfälschte Studienergebnisse rechtfertigen einschneidende behördliche Maßnahmen.
Anlässlich einer Entscheidung über Nikotinangaben findet der EuGH auch klare Worte zum Begriff des Inverkehrbringens.
Die Aufhebung eines Bebauungsplans kann scheitern, wenn die Gemeinde die entsprechende Satzung nicht vorschriftsgemäß erlässt.
Das OLG Karlsruhe verbietet einen 25-Euro-Gutschein für E-Rezepte als unzulässige Werbegabe im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG.
Zwei Entscheidungen zur Lebensmittelüberwachung, eine Norm – und ein entscheidender dogmatischer Unterschied.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Name der bekannten James-Bond-Filmfigur „Miss Moneypenny“ keinen Werktitelschutz genießt. Das Urteil klärt grundlegende Fragen zur Schutzfähigkeit von fiktiven Figuren.
Werbung mit Protein im rechtlichen Spannungsfeld zwischen HCVO und LMIV
Glücksspielrecht und Spielhallenrecht: Beschluss des VG Düsseldorf zu Auflagen gegen Mehrfachbespielung
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