Irrtümliche Angabe führt zu Wettbewerbsverstoß!
Führt eine irrtümliche Angabe auf einem Verkaufsportal zu einem Wettbewerbsverstoß, wenn der Algorithmus der Plattform das Angebot (fälschlicherweise) als “TOP-Angebot” listet? Ja, meinte das Oberlandesgericht