Software AdBlock wettbewerbswidrig
Die Verhinderung des Aufrufs von Werbeinhalten auf einer Webseite durch die die Werbeblocker-Software AdBlock ist wettbewerbswidrig. So entscheid das Landgericht Frankfurt a.M. in einem einsweiligen
Die Verhinderung des Aufrufs von Werbeinhalten auf einer Webseite durch die die Werbeblocker-Software AdBlock ist wettbewerbswidrig. So entscheid das Landgericht Frankfurt a.M. in einem einsweiligen
“Sind deine Freunde schon bei Facebook?” Mit dieser Frage warb Facebook bei registrierten Nutzern und wünschte Zugriff auf deren Email-Adressbuch. Der BGH musste nun entscheiden,
Darf ein TV-Sender ein von einem Konkurrenten aufgenommenes und bereits ausgestrahltes Exklusivinterview in einer eigenen Fernsehsendung ausstrahlen oder stellt dies eine Urheberrechtsverletzung dar? Mit dieser
Ist eine Werbung für Waren “nur in limitierter Stückzahl vorhanden” unzulässig und damit wettbewerbswidrig, wenn der Warenvorrat der beworbenen Produkte so gering ist, dass der
Den wegen illegalem Filesharing abgemahnten Anschlussinhaber trifft eine sekundäre Darlegungslast im Verfahren. Doch wie weitgehend ist diese sekundäre Darlegungslast? Das Wichtigste zum Urteil “Tauschbörse III”
Wie hoch sind die Anforderungen an eine hinreichende Belehrung minderjähriger Kinder bei illegalem Filesharing? Damit hat sich der Bundesgerichtshof diesen Sommer beschäftigt. Die wichtigsten Informationen
Wie hoch sind die Anforderungen an die Beweiserbringung hinsichtlich der Ermittlungen bei illegalem Filesharing? Ist für eine Haftung des Anschlussinhabers entscheidend, ob er an dem
Rabattaktionen sind insbesondere jetzt in der Vorweihnachtszeit beliebte Werbemaßnahmen. Zu beachten ist jedoch, dass hierdurch kein Wettbewerbsverstoß begangen wird. Ob eine Verlängerung einer zeitlich befristeten
Wenn ein Lehrer einer staatlichen Schule Werbung für die Angebote der Bildungseinrichtung im Internet macht und dabei durch die nicht genehmigte Nutzung eines Lichtbildes eine
AVANTCORE Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Hohenzollernstr. 1 70178 Stuttgart
T: +49 711 674411-0 F: +49 711 674411-11 M: office@avantcore.de