Neue Informationspflichten im Lebensmittelhandel
Bislang war die Nährwertkennzeichnung bei Lebensmitteln freiwillig, ab dem 13.12.2016 ist sie Pflicht. Was auch Online-Händler hauptsächlich beachten sollten, haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Bislang war die Nährwertkennzeichnung bei Lebensmitteln freiwillig, ab dem 13.12.2016 ist sie Pflicht. Was auch Online-Händler hauptsächlich beachten sollten, haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Das LG Hamburg hat als erstes deutsches Gericht die EuGH -Rechtsprechung zur Haftung eines Webseitenbetreibers für Hyperlinks umgesetzt und einen Webseitenbetreiber zur Unterlassung verpflichtet.
Nach Erhalt einer einstweiligen Verfügung, die eine Unterlassungsverpflichtung zum Inhalt hat, sind unverzüglich alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Einhaltung der Unterlassungsverpflichtung erforderlich sind. Ist
Muss ein Internetnutzer zur Sicherung des Internetanschlusses ein individuelles, voreingestelltes WLAN Router Passwort verändern, um eine Störerhaftung zu vermeiden oder ist dies nicht notwendig? Darüber
Oftmals nutzen Hersteller von Lebensmitteln oder sonstiger Produkte für die Werbung das Gesicht prominenter Personen oder Fachpersonen, um durch die öffentliche Empfehlung der Werbeträger die
Eine Brauerei darf nicht mit dem Begriff “bekömmlich” für ihre alkoholhaltigen Biersorten werben. Auch das OLG Stuttgart sah in der Werbeaussage eine gesundheitsbezogene Angabe und
Ist ein Unternehmen durch gerichtliches Urteil dazu verpflichtet, bestimmte Waren nicht zu vertreiben, stellt sich die Frage wie weit die Unterlassungspflicht reicht. Ist der Unterlassungsschuldner
Die Mannheimer Reiss-Engelhorn-Museen hatten in einem Rechtstreit gegen einen Wikipedia-Nutzer Erfolg. Das Gericht hat die Verwendung von Fotos, auf denen Exponate des Museums abgebildet waren,
Darf ein Reiseportal im Internet frei über Aufpreise entscheiden, welche Verbraucher bei der Nutzung gewisser Zahlungsmittel zu zahlen haben? Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hielt dies für
AVANTCORE Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Hohenzollernstr. 1 70178 Stuttgart
T: +49 711 674411-0 F: +49 711 674411-11 M: office@avantcore.de