VG Gelsenkirchen: Bei direkter Anbindung an Bundesstraßen hat die Straßensicherheit Vorrang vor zusätzlicher Wohnnutzung im Außenbereich.

Eine Baugenehmigung für die Umnutzung eines Gebäudes im Außenbereich wurde zu Recht versagt, weil bei direkter Anbindung an Bundesstraßen der Verkehrsfluss auf einer angrenzenden Bundesfernstraße beeinträchtigt werden könnte. Der rechtliche Hintergrund – Umnutzung im Außenbereich und Anbindung an Bundesstraßen Die Umnutzung von Gebäuden im Außenbereich gehört zu den klassischen Konfliktfeldern im Bau- und Straßenrecht. Während … VG Gelsenkirchen: Bei direkter Anbindung an Bundesstraßen hat die Straßensicherheit Vorrang vor zusätzlicher Wohnnutzung im Außenbereich. weiterlesen