Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 5. Juni 2025 (Rs. C‑82/24) die Grundprinzipien der Gleichbehandlung und Transparenz im Vergaberecht einmal mehr geschärft. Hintergrund war ein Streit um Mängel und Garantiefristen im Rahmen eines EU-weiten Bauauftrags in Polen. Im Kern stand die Frage, ob öffentliche Auftraggeber durch bloße Verweise im Vertrag nationale Regeln analog … Keine versteckten Risiken in öffentlichen Bauverträgen! – Transparenz als Schutzschild für Bieter im Vergabeverfahren weiterlesen
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden