Lebensmittelüberwachung: Pranger in Baden-Württemberg gestoppt, aber in München zugelassen?

Zwei Entscheidungen zur Lebensmittelüberwachung, eine Norm – und ein entscheidender dogmatischer Unterschied. Die behördliche Internetveröffentlichung lebensmittelrechtlicher Verstöße nach § 40 Abs. 1a LFGB zählt zu den einschneidendsten Instrumenten des modernen Verbraucherschutzrechts und der Lebensmittelüberwachung. Kaum eine Maßnahme entfaltet eine vergleichbare Prangerwirkung: Namentliche Nennung, Suchmaschinenwirkung, mediale Verstärkung – oft mit langfristigen wirtschaftlichen Folgen. Mit dem Beschluss … Lebensmittelüberwachung: Pranger in Baden-Württemberg gestoppt, aber in München zugelassen? weiterlesen