Ein Bauvorhaben verletzt das Gebot der Rücksichtnahme, wenn es gegen konkrete Nachbarrechte verstößt – Größe alleine genügt dafür nicht. Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat mit Beschluss vom 30. Oktober 2025 (Az. 1 ME 37/25) eine für das Bauordnungsrecht und den Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich bedeutsame Entscheidung getroffen. Im Mittelpunkt steht das Spannungsverhältnis zwischen dem Gebot der … Großprojekt verletzt Gebot der Rücksichtnahme im Baurecht nicht – die Nachbarin scheitert mit Einwänden weiterlesen
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