{"id":933,"date":"2012-11-28T16:28:00","date_gmt":"2012-11-28T14:28:00","guid":{"rendered":"\/?p=933"},"modified":"2025-10-13T12:07:19","modified_gmt":"2025-10-13T10:07:19","slug":"keine-taeterhaftung-bei-nutzung-von-retroshare","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/avantcore.de\/en\/keine-taeterhaftung-bei-nutzung-von-retroshare\/","title":{"rendered":"Keine T\u00e4terhaftung bei Nutzung von RetroShare"},"content":{"rendered":"<p><strong>Bislang war das Anbieten gesch\u00fctzter Werke durch Nutzung von Tauschb\u00f6rsensoftware, in Form eines zentralisierten P2P-Systems Gegenstand zahlreicher urheberrechtlicher Abmahnungen. Das LG Hamburg hat nunmehr in einem Fall der Nutzung von RetroShare entschieden.<\/strong><!--more--><br \/>\nDer abgemahnte Anschlussinhaber nutze das Programm RetroShare, welches Filesharing zwischen Freunden erm\u00f6glicht, wobei auch der Austausch von Dateien mit nicht direkt verbundenen Freunden auf weiteren Ebenen m\u00f6glich ist. Auf die Abmahnung erkl\u00e4rte er, dass er selbst die streitgegenst\u00e4ndliche Musikaufnahme nie besessen und diese dementsprechend auch nicht zum Download angeboten hat. Es sei ihm auch nicht m\u00f6glich zu sehen, welche Inhalte seine Freunde oder andere Nutzer \u00fcber das Netzwerk austauschen. Da der Anschlussinhaber auf die <a href=\"https:\/\/avantcore.de\/en\/topic\/abmahnung\/\">competition law claim<\/a> keine Unterlassungserkl\u00e4rung abgegeben hat, beantragte die Rechteinhaberin den Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverf\u00fcgung.<\/p>\n<p><strong>Decision of the court<\/strong><\/p>\n<p>With <a title=\"LG Hamburg - Beschluss vom 24.09.2012 \u2013 Az. 308 O 319\/12\" href=\"http:\/\/openjur.de\/u\/567694.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Beschluss vom 24.09.2012 \u2013 Az. 308 O 319\/12<\/a>\u00a0hat das Landgericht Hamburg den Anschlussinhaber zwar als St\u00f6rer zur Unterlassung verpflichtet. Eine t\u00e4terschaftliche Haftung hat das Gericht jedoch verneint. Dieser habe die durch die Ermittlung seines Anschlusses ausgel\u00f6ste tats\u00e4chliche Vermutung seiner T\u00e4terschaft widerlegt, indem er ausgef\u00fchrt habe, dass er die streitgegenst\u00e4ndliche Tonaufnahme nicht zum Download angeboten hat und diese sich niemals auf seinem Rechner befunden hat. Hiermit hat der Anschlussinhaber seiner sekund\u00e4ren Darlegungslast gen\u00fcgt. Da die Rechteinhaberin seine T\u00e4terschaft nicht nachweisen konnte, kam einer eine entsprechende Haftung nicht in Betracht. Mangels Vorsatzes wurde auch die Haftung als Teilnehmer verneint.<\/p>\n<p>Die Haftung des Anschlussinhabers als St\u00f6rer ergab sich in diesem Fall aus der Verletzung von <a href=\"https:\/\/avantcore.de\/en\/areas-of-law\/it\/\">Pr\u00fcfpflichten als Betreiber eines WLAN-Netzes<\/a>. Der Anschlussinhaber habe bewusst eine Software eingesetzt, die es anderen Teilnehmern erm\u00f6glichte, rechtswidrig Dateien \u00fcber seinen Anschluss \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich zu machen, ohne dass er dies kontrollieren konnte.<\/p>\n<p><b>Conclusion<\/b><\/p>\n<p>Das unberechtigte Anbieten <a href=\"https:\/\/avantcore.de\/en\/areas-of-law\/copyright-and-media-law\/\">urheberrechtlich<\/a> gesch\u00fctzter Werke im Rahmen der Nutzung eines dezentralen Netzwerkes, wie RetroShare stellt eine Urheberrechtverletzung dar. Sofern dies nicht durch den Anschlussinhaber erfolgt, haftet dieser allenfalls als St\u00f6rer.<\/p>\n<p>Interessant an dieser Entscheidung ist auch, dass das Gericht im Rahmen der Sch\u00e4tzung des Streitwertes bei einer blo\u00dfen St\u00f6rerhaftung von 3\/5 des Wertes f\u00fcr eine entsprechende T\u00e4terhaftung ausgegangen ist. In diesem Fall wurde der Streitwert auf EUR 6.000\u00a0 f\u00fcr einen angebotenen <a href=\"https:\/\/avantcore.de\/en\/services\/beratung-musikrecht\/\">Musiktitel<\/a> festgesetzt.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bislang war das Anbieten gesch\u00fctzter Werke durch Nutzung von Tauschb\u00f6rsensoftware, in Form eines zentralisierten P2P-Systems Gegenstand zahlreicher urheberrechtlicher Abmahnungen. 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