{"id":901,"date":"2012-08-09T11:50:00","date_gmt":"2012-08-09T09:50:00","guid":{"rendered":"\/?p=901"},"modified":"2025-10-13T12:15:08","modified_gmt":"2025-10-13T10:15:08","slug":"erloeschen-der-hauptlizenz-was-passiert-mit-der-abgeleiteten-unterlizenz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/avantcore.de\/en\/erloeschen-der-hauptlizenz-was-passiert-mit-der-abgeleiteten-unterlizenz\/","title":{"rendered":"Erl\u00f6schen der Hauptlizenz &#8211; was passiert mit der abgeleiteten Unterlizenz?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Der BGH hat in einem aktuellen Urteil dar\u00fcber zu entscheiden, ob das Erl\u00f6schen einer Hauptlizenz zum Erl\u00f6schen einer Unterlizenz f\u00fchrt, wenn der Hauptlizenznehmer dem Unterlizenznehmer ein ausschlie\u00dfliches Nutzungsrecht gegen Beteiligung an den Lizenzerl\u00f6sen einger\u00e4umt hat und die Hauptlizenz infolge der einvernehmlichen Aufhebung des Hauptlizenzvertrages erlischt.<\/strong><!--more-->Die Parteien des Rechtsstreits sind <a href=\"https:\/\/avantcore.de\/en\/services\/beratung-musikverlagsrecht\/\">Musikverlage<\/a>, wobei die Kl\u00e4gerin in Kalifornien und die Beklagte in Deutschland ans\u00e4ssig ist. Die Kl\u00e4gerin ist Inhaberin der weltweiten ausschlie\u00dflichen Musikverlagsrechte und die sich daraus ableitenden Nutzungsrechte an der Komposition \u201eTake Five\u201c des Komponisten Paul Desmond. Die ausschlie\u00dflichen Musikverlagsrechte an diesem Werk f\u00fcr Europa r\u00e4umte die Kl\u00e4gerin einem Musikverlag (Hauptlizenznehmer) ein, welcher schlie\u00dflich im Jahr 1962 die ausschlie\u00dflichen Subverlagsrechte f\u00fcr Deutschland und \u00d6sterreich der Rechtsvorg\u00e4ngerin der Beklagten einr\u00e4umte.<\/p>\n<p>Im Jahr 1986 schloss die Kl\u00e4gerin mit dem Hauptlizenznehmer im Rahmen eines Rechtsstreits einen Vergleich, mit dem die Parteien vereinbarten, dass s\u00e4mtliche gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Verlagsvertrag betreffend das Werk \u201eTake Five\u201c beendet sind und mit dem Ablauf der Lizenz auch die Rechte bei <a href=\"https:\/\/avantcore.de\/en\/services\/beratung-urheberrecht\/\">Unterlizenznehmern des Hauptlizenznehmers<\/a> unwiderruflich enden. Da die Kl\u00e4gerin der Ansicht war, dass mit dem Erl\u00f6schen der Hauptlizenz auch die Unterlizenz der Beklagten beendet war, begehrte sie u.a. die gerichtliche Feststellung des Wegfalls Musikverlagsrechte der Beklagten f\u00fcr Deutschland und \u00d6sterreich. Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Das Berufungsgericht hat die Klage abgewiesen<\/p>\n<p><b>Entscheidung des BGH<\/b><\/p>\n<p>Mit seinem <a title=\"BGH - Urteil vom 19.07.2012 \u2013 I ZR 24\/11\" href=\"http:\/\/juris.bundesgerichtshof.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;az=I%20ZR%2024\/11&amp;nr=61247http:\/\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Urteil vom 19.07.2012 \u2013 I ZR 24\/11<\/a>\u00a0hat der BGH die Revision der Kl\u00e4gerin zur\u00fcck gewiesen. Die Beklagte sei auch weiterhin Inhaberin der ausschlie\u00dflichen Subverlagsrechte f\u00fcr Deutschland und \u00d6sterreich.<\/p>\n<p>Das ausschlie\u00dfliche Subverlagsrecht der Beklagten sei nicht dadurch erloschen, dass die Kl\u00e4gerin und der Hauptlizenznehmer im Zuge eines Rechtsstreits einen Vergleich geschlossen haben, in dem sie die Aufhebung des zwischen ihnen bestehenden Verlagsvertrages und den Ablauf der vereinbarten Lizenz vereinbart haben. Dabei verwies der BGH auf den im <a href=\"https:\/\/avantcore.de\/en\/areas-of-law\/copyright-and-media-law\/\">Copyright Law<\/a> geltenden Grundsatz des Sukzessionsschutzes, wonach ausschlie\u00dfliche und einfache Nutzungsrechte wirksam bleiben, wenn der Inhaber des Rechts, der das Nutzungsrecht einger\u00e4umt hat, wechselt bzw. auf sein Recht verzichtet. Dies f\u00fchre zu dem Schluss, dass das Erl\u00f6schen eines Nutzungsrechts nicht zum Entfallen der daraus abgeleiteten Nutzungsrechte f\u00fchren muss. Zweck des Sukzessionsschutzes sei es, das Vertrauen des Rechteinhabers auf den Fortbestand seines Rechts zu sch\u00fctzen und ihm die Amortisation seiner Investitionen zu erm\u00f6glichen.<\/p>\n<p>Das Interesse der Beklagten an einem Fortbestand der Unterlizenz \u00fcberwiege das Interesse der Kl\u00e4gerin an einem R\u00fcckfall der Unterlizenz im Falle des Erl\u00f6schens der Hauptlizenz in aller Regel. Die Kl\u00e4gerin m\u00fcsse es hinnehmen, dass sie bis zum Ablauf der Schutzfrist gehindert ist, ausschlie\u00dfliche Subverlagsrechte an der Komposition f\u00fcr das Gebiet von Deutschland und \u00d6sterreich zu erteilen, da sie der Erteilung weiterer ausschlie\u00dflicher Nutzungsrechte durch den Hauptlizenznehmer zugestimmt hat. Das Interesse der Kl\u00e4gerin sei weitgehend gewahrt, da sie den Hauptlizenznehmer nach dem Erl\u00f6schen der Hauptlizenz auf Abtretung seines Anspruchs gegen den Unterlizenznehmer auf Zahlung von Lizenzgeb\u00fchren in Anspruch nehmen kann.<\/p>\n<p>Der Fortbestand der Unterlizenz beim Wegfall der Hauptlizenz f\u00fchre damit nicht zu der unbilligen Konsequenz, dass der nicht mehr berechtigte Hauptlizenznehmer von Lizenzzahlungen des Unterlizenznehmers profitiert und der wieder berechtigte Hauptlizenzgeber leer ausgeht. Der Unterlizenznehmer k\u00f6nne die Ursache f\u00fcr die au\u00dferordentliche Aufl\u00f6sung des zwischen dem Hauptlizenzgeber und dem Hauptlizenznehmer <a href=\"https:\/\/avantcore.de\/en\/expertise\/agb\/\">geschlossenen Vertrags<\/a> und die vorzeitige Beendigung des fr\u00fcheren Nutzungsrechts regelm\u00e4\u00dfig weder beeinflussen noch vorhersehen. Er w\u00fcrde durch den vorzeitigen und unerwarteten Fortfall seines Rechts oft erhebliche wirtschaftliche Nachteile erleiden, die sogar zur Vernichtung seiner wirtschaftlichen Existenz f\u00fchren k\u00f6nnen, wenn er auf den Bestand der Lizenz angewiesen ist.<\/p>\n<p><b>Conclusion<\/b><\/p>\n<p>Das Erl\u00f6schen einer Hauptlizenz f\u00fchrt in der Regel nicht zum Erl\u00f6schen der daraus abgeleiteten Unterlizenzen, wenn der Hauptlizenznehmer dem Unterlizenznehmer ein ausschlie\u00dfliches Nutzungsrecht gegen Beteiligung an den Lizenzerl\u00f6sen einger\u00e4umt hat und die Hauptlizenz nicht aufgrund eines R\u00fcckrufs wegen Nichtaus\u00fcbung, sondern aus anderen Gr\u00fcnden erlischt.<br \/>\nDie ausschlie\u00dflichen Nutzungsrechte des Unterlizenznehmers bestehen demnach unabh\u00e4ngig vom Hauptlizenznehmer fort, solange er die Lizenzgeb\u00fchr weiterhin zahlt und das ihm einger\u00e4umte ausschlie\u00dfliche Nutzungsrecht ausreichend aus\u00fcbt.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der BGH hat in einem aktuellen Urteil dar\u00fcber zu entscheiden, ob das Erl\u00f6schen einer Hauptlizenz zum Erl\u00f6schen einer Unterlizenz f\u00fchrt, wenn der Hauptlizenznehmer dem Unterlizenznehmer ein ausschlie\u00dfliches Nutzungsrecht gegen Beteiligung an den Lizenzerl\u00f6sen einger\u00e4umt hat und die Hauptlizenz infolge der einvernehmlichen Aufhebung des Hauptlizenzvertrages erlischt.<\/p>","protected":false},"author":33,"featured_media":24106,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"single-custom-blog.php","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[3049],"tags":[2248,85,2249,2250],"ppma_author":[3114],"class_list":["post-901","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-allgemein","tag-erloeschen","tag-lizenz","tag-unterlizenz","tag-unterlizenznehmer"],"authors":[{"term_id":3114,"user_id":33,"is_guest":0,"slug":"noauthor","display_name":"NoAuthor","avatar_url":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/a2f9c36aa7da8162c9f35ca132170eaa927d38c75c19b2454e6a537a3b46f45a?s=96&d=mm&r=g","first_name":"","last_name":"","user_url":"","description":""}],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/901","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/33"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=901"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/901\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/24106"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=901"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=901"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=901"},{"taxonomy":"author","embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/ppma_author?post=901"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}