{"id":8106,"date":"2014-10-11T11:28:02","date_gmt":"2014-10-11T09:28:02","guid":{"rendered":"\/?p=8106"},"modified":"2025-10-10T13:18:35","modified_gmt":"2025-10-10T11:18:35","slug":"titelschutz-fuer-apps","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/avantcore.de\/en\/titelschutz-fuer-apps\/","title":{"rendered":"Titelschutz f\u00fcr beschreibende App-Bezeichnungen?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Das OLG K\u00f6ln hat sich auf Veranlassung des Betreibers von wetter.de mit der Frage befassen m\u00fcssen, unter welchen Voraussetzungen eine App markenrechtlichen Werktitelschutz genie\u00dft.\u00a0 Stein des Ansto\u00dfes war eine App mit der Bezeichnung &#8220;wetter DE&#8221;.<\/strong><!--more--><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/avantcore.de\/wp-content\/uploads\/2025\/01\/rrw.png\"><img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"alignright\" src=\"https:\/\/avantcore.de\/wp-content\/uploads\/2025\/01\/rrw.png\" alt=\"Twin Design \/ Shutterstock.com\" width=\"422\" height=\"275\" \/><\/a>Die streitgegenst\u00e4ndliche App wurde vom Betreiber des Internetangebots &#8220;wetter.at&#8221; unter den nahezu identischen Bezeichnungen &#8220;wetter DE&#8221;, &#8220;wetter-de&#8221; und &#8220;wetter-DE&#8221; angeboten. Der Betreiber des seit 2009 existierenden Internetangebots &#8220;wetter.de&#8221; sieht sich hierdurch in seinen Rechten an der Bezeichnung &#8220;wetter&#8221; in Kombination mit &#8220;de&#8221; f\u00fcr einen Wetterinformationsdienst verletzt.<\/p>\n<p><strong>The court's decision<\/strong><\/p>\n<p>Das OLG K\u00f6ln erkennt in seinem Urteil vom 05.09.2014 (Az. 6 U 205\/13) grunds\u00e4tzlich einen Werktitelschutz f\u00fcr Apps an. Nach der Auffassung des Gerichts k\u00f6nnten hierf\u00fcr Parallelen zu Software, einer Homepage oder einer Domain gezogen werden, bei denen ein Werktitelschutz in der Rechtsprechung bereits anerkannt sei. Voraussetzung sei aber, dass der Titel des Werkes unterscheidungskr\u00e4ftig, also zur Unterscheidung eines Werkes von einem anderen geeignet sei. Ein glatt beschreibender Titel erf\u00fclle diese Anforderungen nicht, sondern stelle\u00a0lediglich eine auf den Inhalt des Werkes bezogene Sachangabe dar.<\/p>\n<p>So liegt der Fall nach Ansicht des Gerichts bei der Domain wetter.de und dem zugeh\u00f6rigen Wetterinformationsangebot. Der Titel &#8220;wetter&#8221;\u00a0l\u00e4sst ausschlie\u00dflich R\u00fcckschl\u00fcsse auf den Inhalt des Angebotes, nicht aber auf dessen Identit\u00e4t zu. Hieran \u00e4ndere auch die Top-Level-Domain .de nichts, weil diese lediglich der geographischen Zuordnung des Angebots oder dessen Inhalts diene. Auch wenn eine App keine geographische Zuordnung ben\u00f6tige, seien diese Grunds\u00e4tze auch hier fruchtbar zu machen, da dem Zusatz &#8220;DE&#8221; auch bei einer App keine kennzeichnende Funktion zugeschrieben w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Den Ausf\u00fchrungen des Gerichts zufolge sei zwar bei Domains eine gewisse Gew\u00f6hnung des Verkehrs an beschreibende Titel anzuerkennen. Dies soll\u00a0jedenfalls dann gelten, wenn eine gleichnamige Printausgabe existiere, was im Falle &#8220;wetter.de&#8221; nicht der Fall sei. F\u00fcr Apps sei eine solche Gew\u00f6hnung zudem nicht feststellbar.<\/p>\n<p><strong>Conclusion<\/strong><\/p>\n<p>Das Urteil spricht eine immer wichtiger werdendes Thema an. Der App-Markt ist l\u00e4ngst den Kinderschuhen entwachsen und hat massiv an wirtschaftlicher Bedeutung gewonnen. Damit korrespondiert die Notwendigkeit eines Titelschutzes\u00a0f\u00fcr die Hersteller, um sich Nachahmerprodukte und Trittbrettfahrer wirksam vom Leib zu halten. Nicht nachvollziehbar ist die Ansicht des Gerichts, das der Schutz nur geringf\u00fcgig unterscheidungskr\u00e4ftiger Domains von der Existenz eines gleichnamigen Offline-Mediums abh\u00e4ngen soll. Im Gegenteil: bei generischen Domains ist den Verkehrskreisen &#8211; anders als bei Printpublikationen &#8211; aufgrund der Einzigartigkeit von Domains stets klar, um welches Angebot es sich handelt.<\/p>\n<p>Dieses Argument l\u00e4sst sich zwar f\u00fcr Apps nicht fruchtbar\u00a0 machen. Was aber &#8211; au\u00dfer der Marktenge &#8211; unterscheidet Apps wiederum von Printwerken? Wer regelm\u00e4\u00dfig in den verschiedenen Appstores st\u00f6bert, hat sich l\u00e4ngst an die Verwendung beschreibender Titel gew\u00f6hnt. Einzig die gro\u00dfe Anzahl von Apps k\u00f6nnte gegen die Anerkennung von allzu beschreibenden Werktiteln sprechen und daher h\u00f6here Anforderungen rechtfertigen.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das OLG K\u00f6ln hat sich auf Veranlassung des Betreibers von wetter.de mit der Frage befassen m\u00fcssen, unter welchen Voraussetzungen eine App markenrechtlichen Werktitelschutz genie\u00dft.\u00a0 Stein des Ansto\u00dfes war eine App mit der Bezeichnung &#8220;wetter DE&#8221;.<\/p>","protected":false},"author":33,"featured_media":24106,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"single-custom-blog.php","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[3049],"tags":[1323,1935,1936,1937,1938,341,1939,1940,1941],"ppma_author":[3114],"class_list":["post-8106","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-allgemein","tag-app","tag-apps","tag-appstore","tag-schutz-von-apps","tag-titelschutz","tag-werktitel","tag-werktitelschutz","tag-wetter-at","tag-wetter-de"],"authors":[{"term_id":3114,"user_id":33,"is_guest":0,"slug":"noauthor","display_name":"NoAuthor","avatar_url":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/a2f9c36aa7da8162c9f35ca132170eaa927d38c75c19b2454e6a537a3b46f45a?s=96&d=mm&r=g","first_name":"","last_name":"","user_url":"","description":""}],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8106","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/33"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=8106"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8106\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/24106"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=8106"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=8106"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=8106"},{"taxonomy":"author","embeddable":true,"href":"https:\/\/avantcore.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/ppma_author?post=8106"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}