{"id":759,"date":"2011-05-16T16:08:00","date_gmt":"2011-05-16T14:08:00","guid":{"rendered":"\/?p=759"},"modified":"2025-10-13T13:04:34","modified_gmt":"2025-10-13T11:04:34","slug":"aufklaerung-des-verbrauchers-durch-mouseover-effekt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/avantcore.de\/en\/aufklaerung-des-verbrauchers-durch-mouseover-effekt\/","title":{"rendered":"Consumer education through mouseover effect?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hatte zu entscheiden, ob der Betreiber eines Online-Shops eine wettbewerbswidrige Werbeaussage auf seiner Homepage aufkl\u00e4ren kann, indem er eine Erl\u00e4uterung der Werbung anbietet, welche der Verbraucher erkennt, wenn er seinen Cursor auf ein bestimmtes Feld der Webseite lenkt.<\/strong><\/p>\n<p><!--more-->Dem Betreiber eines Online-Shops war es in der Vergangenheit auf Antrag eines Wettbewerbers gerichtlich verboten worden, auf seiner Homepage die Alleinstellungsaussage<\/p>\n<p><i>\u00a0&#8220;Wir schlagen jeden Preis&#8221;<\/i><\/p>\n<p>f\u00fcr den Verkauf von Uhren zu verwenden. Ein mit dem Betreiber des Shops im Wettbewerb stehender Juwelier, welcher zuvor schon den gerichtlichen Titel gegen den Shop Betreiber erwirkt hatte, stellte nun fest, dass dieser erneut den streitgegenst\u00e4ndlichen Slogan bei seinem online Handel verwendete. Daraufhin beantragte der Wettbewerber dem konkurrierenden Online H\u00e4ndler ein Ordnungsgeld wegen des erneuten Versto\u00dfes gegen den gegen ihn erlassenen Beschluss aufzuerlegen. Das Landgericht Frankfurt a.M. setzte daraufhin ein Ordnungsgeld in der H\u00f6he von 2000,00\u00a0 \u20ac gegen den Betreiber des Online-Shops fest.<\/p>\n<p>Dieser wehrte sich gegen das Ordnungsgeld mit einer Beschwerde am OLG Frankfurt a.M.. Der Online H\u00e4ndler wandte ein, folgenden kl\u00e4renden Hinweis mittels eines Mouseover-Effekts eingeblendet zu haben:<\/p>\n<p>&#8220;Sollten Sie bei irgendeinem deutschen Juwelier einen identischen Artikel zum gleichen Zeitpunkt noch g\u00fcnstiger finden, so erhalten Sie von uns diesen Preis zuz\u00fcglich 1% Rabatt.&#8221;<\/p>\n<p>Seiner Meinung nach habe er durch diese Erl\u00e4uterung nicht gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften versto\u00dfen. Zudem handele es sich auch nicht um einen kerngleichen Versto\u00df, so dass hier bei Vorliegen eines Wettbewerbsversto\u00dfes eine erneute Abmahnung h\u00e4tte erfolgen m\u00fcssen.<\/p>\n<p><b>Decision of the court<\/b><br \/>\nDas Oberlandesgericht Frankfurt a.M. wies die Beschwerde des Online H\u00e4ndlers am 23.02.2011 &#8211;\u00a0<a title=\"OLG FFM, Beschluss vom 23.02.2011 - Az. 6 W 111\/10\" href=\"http:\/\/www.lareda.hessenrecht.hessen.de\/jportal\/portal\/t\/s15\/page\/bslaredaprod.psml?&amp;doc.id=KORE208542011%3Ajuris-r01&amp;showdoccase=1&amp;doc.part=L\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Az. 6 W 111\/10<\/a> zur\u00fcck.<\/p>\n<p>Richtet sich ein Unterlassungsgebot gegen eine isoliert verwendete, als irref\u00fchrend beanstandete Aussage, werde gegen diesen Titel in der Regel nicht versto\u00dfen, wenn die Aussage mit einem als Aufkl\u00e4rungsversuch verstandenen Zusatz versehen wird. Dies gelte aber nicht, wenn dieser Zusatz in derart versteckter Form erfolgt, dass er vom Werbeadressaten praktisch nicht wahrgenommen werde. Das sei hier der Fall. Die hier erfolgte Aufkl\u00e4rung mittels des Mouseover-Effekts werde vom Verbraucher nur wahrgenommen, wenn dieser mit seinem Cursor das entsprechende Feld ansteuere. Daher k\u00f6nne man hier nicht davon ausgehen, dass der durchschnittliche Besucher der abgemahnten Homepage diesen Text \u00fcberhaupt wahrnehme.<\/p>\n<p>Es handele sich bei der Wiederholung der unlauteren Werbeaussage zudem mit unzureichender Aufkl\u00e4rung um einen kerngleichen Versto\u00df, so dass die Beantragung eines Ordnungsgeldes nicht zu beanstanden sei.<\/p>\n<p><b>Conclusion<br \/>\n<\/b>Eine f\u00fcr sich stehende unlautere Werbeaussage kann durch einen erkl\u00e4renden Zusatz aufgekl\u00e4rt und damit lauter gemacht werden. Es ist allerdings immer zu beachten, dass diese Aufkl\u00e4rung deutlich genug erfolgt. Einer Erl\u00e4uterung mittels des Mouseover-Effekts hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. jedenfalls eine klare Absage erteilt.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hatte zu entscheiden, ob der Betreiber eines Online-Shops eine wettbewerbswidrige Werbeaussage auf seiner Homepage aufkl\u00e4ren kann, indem er eine Erl\u00e4uterung der Werbung anbietet, welche der Verbraucher erkennt, wenn er seinen Cursor auf ein bestimmtes Feld der Webseite lenkt.<\/p>","protected":false},"author":2,"featured_media":24106,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"single-custom-blog.php","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[3049],"tags":[122,46,55,180],"ppma_author":[3074],"class_list":["post-759","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-allgemein","tag-bestpreiswerbung","tag-irrefuehrende-werbung","tag-irrefuehrung","tag-mouseover-effekt"],"authors":[{"term_id":3074,"user_id":2,"is_guest":0,"slug":"christopher","display_name":"Christopher A. 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